Melden Sie illegale Inhalte
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von Artikel 6-I-7 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft kann HOSTEUR nicht alle Inhalte und Websites überwachen Es hostet, um festzustellen, ob sie legal sind oder nicht.
Als Reaktion auf diese gesetzlichen Bestimmungen hat HOSTEUR ein einfaches System eingeführt, das es jedermann ermöglicht, dem Unternehmen alle Inhalte zu melden, die die Merkmale der im fünften Abschnitt genannten Straftaten aufweisen könnten und achter Absatz von Artikel 24 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit und Artikel 227-23 des Strafgesetzbuches, nämlich die Straftaten:
- Entschuldigung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Aufstachelung zum Rassenhass
- Kinderpornografie
Jeder Verstoß, der auf einer von HOSTEUR gehosteten Website festgestellt wird, muss unverzüglich gemeldet werden:
Per E-Mail an: [email protected]
Per Post Route du lac lussy 201, Postfach 412, 1618 Châtel Saint Denis
Schweiz
Um Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten, geben Sie bitte in Ihrer E-Mail Folgendes an:
- Das Datum, an dem der Verstoß festgestellt wurde
- Die genaue(n) Adresse(n) (URL), von der aus der/die Inhalt(e) zugänglich ist*
- eine detaillierte Beschreibung des Inhalts, den Sie für illegal halten (sowie die Kopie dieses Inhalts);
- Ihr Name und Ihre vollständigen Kontaktdaten (HOSTEUR gewährleistet die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen sowie ein Auskunftsrecht gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978.)
Schließlich kann jede missbräuchliche Nutzung des Systems für andere als die oben genannten Zwecke gemäß Artikel 6.4 des Gesetzes Nr. 2004-575 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft strafrechtlich verfolgt und mit Gefängnis bestraft werden:
„Die Tatsache, dass eine Person den in 2 genannten Personen (Hostern) Inhalte oder Aktivitäten als rechtswidrig präsentiert mit dem Ziel, deren Entfernung zu erwirken oder.“ die Verbreitung zu stoppen, obwohl ihm diese unzutreffenden Informationen bekannt sind, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euro (EUR) bestraft. »